Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung inklusive Hinweise auf ein “Recht zum Widerstand” sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Ein 2020 gegründeter bayerischer Verein von Gegnern der Corona-Beschränkungen hat demnach keinen Anspruch auf die mit der Gemeinnützigkeit
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