Potsdam (dpa) – Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für Menschen mit Behinderung hat die Staatsanwältin der angeklagten Pflegekraft Heimtücke vorgeworfen. Die 52-Jährige habe am Tatabend des 28. April gewartet, bis die beiden weiteren Pflegekräfte in anderen Teilen der
