Nach der Gewalttat mit vier Toten in einem Potsdamer Wohnheim für Behinderte muss sich das Arbeitsgericht Potsdam mit der Kündigung der tatverdächtigen Mitarbeiterin befassen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren fortzuführen ist, wie
