Die Gesichter von Polizisten, die bei Routine-Einsätzen gefilmt werden, müssen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Bilder ins Netz gestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Urteil entschieden und einen Bonner Youtuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht
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