Berlin (dpa/tmn) – Tropft der Wasserhahn in der Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Zumindest grundsätzlich. Doch wenn im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten für diese Art von Bagatellschäden selbst übernehmen. A
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