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Verschärfte Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, erfuhr die Deutsche Press