Berlin (dpa/tmn) – Seit Februar 2020 darf Kunden über ihre Handyrechnung eigentlich nur das abgerechnet werden, was sie per Smartphone tatsächlich gekauft oder abonniert haben. Mit der Vorschrift wollte die Bundesnetzagentur Aboabzocken unterbinden. In der Praxis klappt das allerdings nicht sonderli
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