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Gerichtsurteil: Architekt hat kein Anrecht auf Fotos des Bauwerkes

Karlsruhe (dpa/tmn) – Werkunternehmer dürfen durchaus mit Bildern von Bauleistungen werben, die sie erbracht haben. Das heißt aber nicht, dass der Unternehmer nach der Fertigstellung jederzeit das Recht hat, in einen besonders geschützten Lebensbereich seines Auftraggebers vorzudringen. Das berichte