Berlin (dpa/tmn) – Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für den Arbeitsweg nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, berechnet der Arbeitgeber dafür in der Regel 0, 03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Entfernungskilometer im Monat. Dabei w
