Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. “Da hat der Senat gesagt, aus infektiolog
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