Düsseldorf (dpa/tmn) – Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch “gelber Schein” genannt. Ab 01. Oktober ändert sich dieses P
