Berlin (dpa/tmn) – Eigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, müssen den Veräußerungsgewinn in der Regel nicht versteuern. Dies gilt auch, wenn die Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer hatte und dieses in den Vorjahren von der Einkommensteuer abgesetzt wurde.
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