Kiel (dpa/tmn) – Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus vermietet, nutzt mitunter einen vorgefertigten Mietvertrag. Doch Vorsicht: Werden dabei einzelne Passagen nicht vollständig ausgefüllt oder angekreuzt, sind wesentliche Aspekte nicht geregelt, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltsk
