Gütersloh (dpa/tmn) – Die Kündigung ist längst eingereicht, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? “Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen”, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürft
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