Die rechtsextreme Splitterpartei »III. Weg« darf ihren Slogan »Hängt die Grünen« öffentlich nicht benutzen. Das hat das Landgericht München I entschieden. In Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

Die rechtsextreme Splitterpartei »III. Weg« darf ihren Slogan »Hängt die Grünen« öffentlich nicht benutzen. Das hat das Landgericht München I entschieden. In Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.