Forderungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro erhebt die Witwe eines am Coronavirus verstorbenen Ischgl-Urlaubers gegenüber der Republik Österreich. Kanzler Kurz soll als Zeuge zum Verfahren geladen werden.

Forderungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro erhebt die Witwe eines am Coronavirus verstorbenen Ischgl-Urlaubers gegenüber der Republik Österreich. Kanzler Kurz soll als Zeuge zum Verfahren geladen werden.