Die Räumung des Hambacher Forstes vor drei Jahren war rechtswidrig, entschied das Kölner Verwaltungsgericht diese Woche. Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Laschet hält den Polizeieinsatz weiter für berechtigt.

Die Räumung des Hambacher Forstes vor drei Jahren war rechtswidrig, entschied das Kölner Verwaltungsgericht diese Woche. Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Laschet hält den Polizeieinsatz weiter für berechtigt.