Berlin (dpa/tmn) – Mieter können ihre Wohnung im Prinzip nutzen, wie sie wollen. Zwar gibt es in Gebieten mit knappen Wohnungsangebot Vorgaben, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen. Wer seine Wohnung nur als Zweitwohnung nutzt, verstößt gegen solche Vorgaben allerdings nicht, entschied das La
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