Erfurt (dpa) – Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied nun in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt i
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