Auf Weisung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen räumte die Polizei 2018 im Hambacher Forst ein Protestcamp – angeblich wegen des Brandschutzes. Ein Gericht urteilte nun: Diese Begründung war nur vorgeschoben.

Auf Weisung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen räumte die Polizei 2018 im Hambacher Forst ein Protestcamp – angeblich wegen des Brandschutzes. Ein Gericht urteilte nun: Diese Begründung war nur vorgeschoben.