Die Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen: Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig.

Die Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen: Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig.