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Lebens- und Renten-Policen: Versicherungsvertrag kündigen? – Was Sparer bedenken sollten

Hamburg/Düsseldorf (dpa/tmn) – Wer einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt, sollte wissen: Wenn die Kündigung einmal ausgesprochen ist, kann dies nicht ohne Zustimmung des Versicherers zurückgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Ob die Kündigung zum Beis