Hannover/Berlin (dpa/tmn) – Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den sogenannten geldwerten Vorteil daraus versteuern. Hat der Arbeitnehmer jedoch eigene Ausgaben für den Firmenwagen, so kann dies den geldwerten Vorteil grundsätzlich vermindern, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfeve
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