Der Bußgeldkatalog regelt nicht nur die Art und Höhe der Strafen bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. In ihm sind auch Maßregelungen für Vergehen bei der Gartenarbeit oder im Garten enthalten. In Ihrem Garten können Sie machen, was Sie wollen? Das könnte man meinen. Es stimmt jedoch
