Schleswig-Holsteins Feuerwehren sollen ihre Arbeit künftig auf ein überarbeitetes Brandschutzgesetz stützen können. Das sieht die Änderung des Brandschutzgesetzes vor, die die Kieler Landesregierung am Dienstag billigte. Der entsprechende Entwurf gehe nun dem Landtag zu, teilte das Innenministerium
