Wien (dpa) – Die Richterin im Korruptionsprozess gegen den österreichischen Rechtspopulisten Heinz-Christian Strache fand klare Worte: “Für die Bezahlung eines Abgeordneten, der später Vizekanzler wird, gibt es keine Rechtfertigung und darf es keine Rechtfertigung geben”, begründete sie ihr Urteil.
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