Nach dem Auszug muss die Mietwohnung dem Vermieter übergeben werden. Dabei sollten sich Mieter nicht zu viel Zeit lassen. Sonst wird eine Nutzungsentschädigung fällig. Allerdings nicht in jedem Fall. Ist das Mietverhältnis offiziell beendet, müssen Haus oder Wohnung dem Vermieter übergeben werden. G
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