Die »epidemische Lage nationaler Tragweite« wird zum zweiten Mal verlängert, für vorerst drei Monate. Damit schafft der Bundestag erneut eine Rechtsgrundlage für Verordnungen zu konkreten Coronamaßnahmen.

Die »epidemische Lage nationaler Tragweite« wird zum zweiten Mal verlängert, für vorerst drei Monate. Damit schafft der Bundestag erneut eine Rechtsgrundlage für Verordnungen zu konkreten Coronamaßnahmen.