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Nachhilfe und Co. – Rentenbeiträge: Beitragspflicht für selbstständige Lehrer

Berlin (dpa/tmn) – Ob Nachhilfe, Sport oder Kreatives: Wer als freiberuflicher Lehrer mehr 450 Euro verdient, muss Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Hierbei gilt als Lehrtätigkeit nicht nur die klassische Nac