Hamburgs Verfassungsschutz darf laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht mehr behaupten, dass zwei Mitarbeiter der AfD-Bürgerschaftsfraktion der Identitären Bewegung angehören. Das Gericht gab am Montag einem entsprechenden Eilantrag der Fraktion statt, wie das Gericht mitteilte. Gleich
