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Bundestagswahl im Flutgebiet: Zelte können Wahlraum sein

In den Flutkatastrophen-Regionen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall erlaubt, dass ein vorgesehener Wahlraum nicht mehr nutzbar ist, wie aus einem Erlass des Landeswahlleiters an die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg he