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Volksentscheid: Verfassungsgericht billigt Kostenschätzung

Die Kostenschätzung des Berliner Senats im Hinblick auf den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne am 26. September verstößt nicht gegen das sogenannte Sachlichkeitsgebot. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Montag entschieden und einen Antrag der Initiative “Deutsche Wohne