Berlin (dpa/tmn) – Immobilienkredite müssen in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden. Kleinere Bauspardarlehen sind von dieser Pflicht laut der Bausparkassen-Verordnung jedoch ausgenommen. Bisher waren entsprechende Darlehen bis zu 30 000 Euro von einem Grundbucheintrag be
