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Bauern können trockenfallende Gräben eintragen lassen

Flüsse, Bäche und Gräben in Niedersachsen bekommen zum Naturschutz einen breiten Randstreifen, trockenfallende Gewässer sind davon aber ausgenommen. Landwirte können deshalb Gewässer, die weniger als sechs Monate im Jahr Wasser führen, in ein Register eintragen. Das teilte der Niedersächsische Lande