Berlin (dpa/tmn) – Wer eine Immobilie verbilligt an Freunde oder Verwandte vermietet, kann steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen den vollen Abzug der Werbungskosten dabei geltend machen. “Werden mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, sind die Werbungskosten in jedem Fall voll a
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