Das Oberlandesgericht Stuttgart ist davon überzeugt, dass sich die rechtsextremistische »Gruppe S.« zu einem späteren Zeitpunkt gegründet hat. Für einen von zwölf Angeklagten bedeutet dies nun die Entlassung aus der U-Haft.

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist davon überzeugt, dass sich die rechtsextremistische »Gruppe S.« zu einem späteren Zeitpunkt gegründet hat. Für einen von zwölf Angeklagten bedeutet dies nun die Entlassung aus der U-Haft.