Regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel können auch nach deutschem Markenrecht geschützt sein. Das hat der Bundesgerichtshof am Beispiel von »Hohenloher Landschwein« und »Weiderind« entschieden.

Regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel können auch nach deutschem Markenrecht geschützt sein. Das hat der Bundesgerichtshof am Beispiel von »Hohenloher Landschwein« und »Weiderind« entschieden.