Karlsruhe (dpa) – Sie posten auf Instagram Fotos und Videos von sich zu Hause, auf Reisen oder von Mode- und Fitnesstrends – und Hinweise, auf welche Mittelchen sie schwören oder wo sie die schicke Tasche gekauft haben. Ist das noch Information oder schon Schleichwerbung? Der Bundesgerichtshof (BGH)
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