Die Hauptgesellschafter der Hamburger Warburg Bank haben sich enttäuscht vom Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte gezeigt und erwägen rechtliche Schritte. Durch die Zurückweisung der Revision eines Urteils des Bonner Landgerichts hätten die Karlsruher Richter i
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