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Abrechnung des Vermieters: Mieter muss Belege einsehen können

Wuppertal/Berlin (dpa/tmn) – Ein Mieter hat das Recht, die Abrechnung seines Vermieters zu überprüfen. Der Vermieter muss mit Belegen beweisen können, dass die Zahlen in der Abrechnung korrekt sind. Die Belege darf der Mieter im Streitfall einsehen. Der Vermieter befindet sich in einer anderen Stadt