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“Hells Angels Motorradclub Bonn”-Areal war Vereinsvermögen

Das frühere Vereinsgelände des verbotenen “Hells Angels Motorradclubs Bonn” durfte als Teil des Vereinsvermögens nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sichergestellt werden. Dem Schritt stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe, teilte das Gericht am