Hamburg (dpa) – Im Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen ist die Angeklagte Omaima A. am Donnerstag in Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht war überzeugt, dass die Witwe des IS-Terroristen und Berlin
