Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) – Unwetterschäden an Immobilien sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine El
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