Berlin (dpa/tmn) – Wer sich nicht mehr um seine Bankgeschäfte kümmern kann, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, kann eine Bankvollmacht für eine Vertrauensperson ausstellen. Diese kann sich dann um die finanziellen Angelegenheiten kümmern. Ohne Bankvollmacht verweigern die Geldhäuser fremden Pe
