Die sogenannte Identitäre Bewegung durfte laut einem Gerichtsbeschluss in mehreren Verfassungsschutzberichten des Bundes als “Verdachtsfall” sowie als “gesichert rechtsextrem” eingestuft werden. Das sei in den Berichten von 2016 bis 2019 nicht zu beanstanden, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG)
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