Nach einem neuen Bericht über einen hinter Gittern verhungerten Häftling hat das NRW-Justizministerium auf die fehlende Einwilligung des Mannes zu einer Behandlung verwiesen. “Für die im Raume stehende Frage, ob einem Betroffenen geholfen werden darf, ist nicht maßgeblich, ob dieser explizit äußert,
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