Die drei Berufsrichter im Untreue- und Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) haben einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Schöffen abgelehnt. Es gebe keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit der Laienrichter zu zweifeln, sagte der Vorsitz
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