Berlin (dpa) – Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Der dafür zuständige GemeinsameBundesausschusshat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis 30. September verlängert,
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