Karlsruhe/Berlin (dpa) – Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hineinragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Baum dadurch absterben könnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solche
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