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Zulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl erleichtert

Für kleinere Parteien ist es nach einer Änderung des Bundeswahlgesetzes deutlich einfacher, zur Bundestagswahl im September zugelassen zu werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen sie dafür nur noch ein Viertel der bisher vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften vorlegen. Für Thüringen bedeute die